Nobody is perfect – und so kann es auch bei den Tapeten mal passieren, dass Sie einen Reklamationsgrund finden. Doch genau da fängt es schon an. Was ist ein Reklamationsgrund bei Tapeten? Und wie reklamieren Sie richtig? Welche Nachweise müssen Sie erbringen, um die Fehler nachzuweisen? Und wohin mit der Reklamation? Fragen, die wir beantworten, damit Sie richtig reklamieren und Tauschware oder Ihr Geld auch wirklich erhalten.
Das sind Reklamationsgründe bei Tapeten
Mal ehrlich, Sie tapezieren doch auch Zuhause selber. Und? Haben Sie das richtig gelernt? Wohl eher nicht. Keine andere Handwerkertätigkeit wird so oft vom Laien ausgeführt, wie das Tapezieren. Meist hat man es von den Eltern oder bekannten gelernt. Aber richtig gelernt eben doch nicht. Viele Tapezierfehler werden von Generation zu Generation weitergereicht. Eine Reklamation ist dann nicht möglich. Tapeten, die auf der Wand nicht halten, haben eben keinen Fehler in der Tapete. Der Grund liegt im meist unzureichend vorbereiteten Untergrund. Auch Falten und Spalten liegen nicht an den Tapeten, sondern am falschen Tapezieren, Zugluft, fehlerhaften Untergründen und vielem mehr. Und es ist auch kein Reklamationsgrund, wenn der farblich nicht einheitliche Untergrund durch die Tapete schimmert. Ja, selbst die selbstklebende Bordüre, die auf der Raufasertapete nicht hält, ist kein Grund für eine Reklamation. Auf der Verpackung steht nämlich ganz klar: „nur für glatte Untergründe“. Und genau das ist eine Raufasertapete nicht.
Aber was sind nur Reklamationsgründe bei Tapeten. Ein Grund wäre zum Beispiel ein Fehler im Muster oder Farbfehler. Aber auch diese sind differenziert zu betrachten, denn verarbeiten Sie unterschiedliche Anfertigungsnummern, weil Sie beim Kauf nicht aufgepasst haben, dann sind auch die Farbunterschiede kein Grund für eine Beschwerde. Auch ein Materialfehler, Löcher in den Tapeten oder ähnliche Fehler können Sie reklamieren. Anders sieht es schon wieder mit der Länge aus. Ist eine Tapetenrolle nur 9,80 m statt 10,05 m, können Sie nicht umtauschen, denn laut DIN ist eine Differenz von 3 % gestattet. Sollte die Rolle aber nur 9,70 m haben, sind die Voraussetzungen für einen Umtausch gegeben.
Das brauchen Sie zum Reklamieren der Tapeten
Ja, klar, beim Tapezieren hat man immer alles schnell weggeworfen, um wieder Platz und Ordnung zu schaffen. Das könnte beim Reklamieren ein fataler Fehler sein. Heben Sie bitte bis zum Schluss alle Einleger auf, denn genau diese benötigen Sie. Schadhafte Tapeten packen Sie zusammen und schicken diese mit den Einlegern ein. Sollte Ihnen der Fehler erst an der Wand aufgefallen sein, muss die Tapete wieder runter. Ein Bild genügt nicht. Farbfehler sind dort zum Beispiel gar nicht zu sehen. Es ist nicht auszumachen, ob der Fehler im Untergrund liegt oder doch auf der Tapete.
Wohin mit der Reklamation?
Die Antwort fällt kurz und bündig aus: Dorthin, wo Sie die Ware gekauft haben. Jetzt werden Sie sicher sagen, das ist doch selbstverständlich. Nein, das ist es leider nicht. Viele Onlinehändler haben die Waren nicht alle am Lager. Arbeiten die Händler mit den Lieferanten gut zusammen, werden die Bestellungen meist direkt vom Lieferanten verschickt. Das spart Zeit und Kosten. Schließlich möchten Sie Ihre Tapeten schnell und günstig geliefert bekommen. Es passiert nicht selten, dass Reklamationen dann an den Absender des Paketes, den Lieferanten, geschickt werden. Dieser ist aber mit Ihnen kein Vertrag eingegangen und ist nicht verpflichtet, Ihre Reklamation zu bearbeiten. Schicken Sie also die fehlerhafte Ware immer dorthin, wo Sie bestellt haben.